Der Personenspürhund (Mantrailer)

Wörtlich übersetzt bedeutete Mantrailing "Mensch auf der Spur folgen" (engl.: man=Mensch, trail=Spur).

Die Ausbildung dauert ca. 1½ bis 2 Jahre, wobei grundsätzlich jeder Hund, welcher über einen ausgeprägten Suchtrieb verfügt, eingesetzt werden kann. Bei der Schweizer Polizei im Einsatz stehen Bloodhounds, Bayerische Gebirgsschweisshunde und Deutsche Schäferhunde.

Der Hund verfügt über einen extrem feinen Geruchssinn. Diese angeborene Fähigkeit kann mittels Training für bestimmte Gerüche geschult werden, wobei beim Mantrailing ausschliesslich mit dem Geruch von Menschen gearbeitet wird. Jeder Mensch hat seinen eigenen, individuellen Geruch. Dieser haftet zum einen an der Person selbst und an seiner Kleidung, zum anderen aber auch dort, wo die Person sich befunden hat. Diese Tatsache macht den Mantrailer so wertvoll bei der Vermisstensuche.

Zur Aufnahme einer Spur wird ein Gegenstand der zu suchenden Person, ein sog. Identifikationsgegenstand, benötigt. Hierfür eignen sich Kleidungsstücke, Schmuck, Kissen-/Deckenbezüge, Schlüsselbund, kontaminierte Taschentücher etc. Äusserst wichtig dabei ist, dass der Hund einen eindeutig zu identifizierenden Geruch der zu suchenden Person wahrnehmen kann, damit er unter den unzähligen anderen Fremdgerüchen diesen einen herausfiltern kann.

Wie lange eine menschliche Spur erhalten bleibt, hängt u.a. von der Witterung (Wind, Temperatur, Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung etc.)  ab. Einsatzfähige Mantrailer-Hunde können unter günstigen Voraussetzungen auch mehrere Tage alte Spuren verfolgen. Die Beschaffenheit des Geländes (Wiese, Feld, Wald, Asphalt etc.) spielt dabei nur bedingt eine Rolle.

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